Platzordnung
Spiel- und Platzordnung des SV Tennis Schemmerhofen
- Spielberechtigung
Spielberechtigt sind alle nicht passiven Mitglieder, die ihren Beitrag ordnungsgemäß entrichtet haben und Gäste entsprechend der Regelung dieser Spiel- und Platzordnung.
2. Bespielbarkeit der Plätze
Der Vorstand oder der Platzwart entscheiden, ob und wann die Plätze benutzt werden dürfen, wann ein Spielfeld zu richten und ggf. zu räumen ist.
3. Spielkleidung
Beim Spielen ist Sportkleidung zu tragen. Die Benutzung von Tennisschuhen ist obligatorisch.
4. Platzbelegung
Die Spieldauer beträgt für Einzel sowie Doppel jeweils 90 Minuten einschließlich der Platzpflege.
Ein Platz kann für weitere 90 Minuten belegt werden, wenn der Spielbetrieb dies gestattet, d.h. wenn Mitglieder, die an diesem Tag noch nicht gespielt haben, die Plätze nicht beanspruchen. Trainerplätze und Plätze, die für Mannschaftstraining reserviert sind, auf denen kein Training stattfindet, können belegt werden.
Für Turniere reservierte Plätze können nicht belegt werden.
5. Platzpflege
Jeder Spieler ist verpflichtet, innerhalb der Spieldauer den Platz zu pflegen und bei Bedarf ausreichend zu bewässern. Auf ausgetrockneten Plätzen darf nicht gespielt werden. Bei Trockenheit sind die Plätze vor Spielbeginn und im Bedarfsfall zwischendurch zu wässern. Nach jeder Spieleinheit ist der gesamte Platz (nicht nur der Spielfeldbereich) ordnungsgemäß abzuziehen und die Linien sind zu kehren. Die Schleppnetze und Besen sind an die dafür vorgesehenen Vorrichtungen zu hängen.
Sollte der Platz Mängel aufweisen, die nicht sofort behebbar sind, ist der Platz nicht zu benutzen und dies umgehend dem Vorstand oder Platzwart mitzuteilen.
Der Vorstand und der Platzwart sind berechtigt, die Plätze wegen Unbespielbarkeit oder zu Platzpflegezwecken zu sperren. Den Hinweisen des Vorstandes oder des Platzwartes – insbesondere im Fall der Sperrung von Plätzen – ist Folge zu leisten. Wer den Anweisungen zur Platzpflege nicht nachkommt, kann vom Vorstand mit Spielverbot belegt werden.
6. Gastspieler
Eine Platzbelegung von und mit Gästen ist nur möglich, wenn der Spielbetrieb dies zulässt. Mitgliederhaben grundsätzlich Vorrang. - 7. Spielbetrieb
Es gelten die Regeln des Deutschen Tennisbundes und des baden-württembergischen Tennisverbandes. Das Betreten der Spielfelder ist nur mit Tennisschuhen gestattet. Gespielt werden darf nur in vollständiger Sportbekleidung. Bei Turnier- und Meisterschaftsspielen sind ggf. die Regeln des DTB und des WTB auch hinsichtlich der Bekleidung zu beachten.
8. Sportveranstaltungen und Mannschaftstraining
Sportveranstaltungen, wie beispielsweise Clubmeisterschaften, Verbandsturniere, LKTurniere, Freundschaftsspiele, werden vom Vorstand koordiniert und sind durch diesen zu genehmigen. Mannschaften, Anzahl der Plätze und die Zeiten für das Mannschaftstraining werden vom Vorstand festgelegt.
9. Trainerstunden
Trainerstunden dürfen nur von den vom Vorstand zugelassenen Trainern und zu den vom Vorstand festgesetzten Zeiten gegeben werden.
10. Allgemeine Bestimmungen
Jedes Clubmitglied wird gebeten, diese Platzordnung einzuhalten und Plätze, Clubanlage und Clubhaus sauber und pfleglich zu behandeln.
Hunde dürfen auf der gesamten Tennisanlage nicht frei herumlaufen und sind an der Leine zu führen.
Sie dürfen den Spielbetrieb nicht stören. Verunreinigungen durch Hunde sind vom Halter zu entfernen.
Kraftfahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Plätzen vor der Anlage abzustellen.
Gegen Mitglieder, die wiederholt gegen die Spiel- und Platzordnung verstoßen, behält sich der Vorstand entsprechende satzungsgemäße Maßnahmen vor. Der Vorstand übt auf der Tennisanlage das Hausrecht aus.
Der Verein haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden aus unsachgemäßer Benutzung haften die Benutzer der Tennisanlage selbst.